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Unter diesem Begriff werden zahlreiche Tatbestände zusammengefasst, die auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung der Finanzmittel der BKK VBU hinweisen und betreffen Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken sowie Arbeitgeber, Versicherte und sonstige Dritte.
Zu den typischen Handlungen gehören:
- die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (Luftleistungen oder Doppelabrechnungen)
- die Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation
- die Abrechnung höherwertiger Leistungen als die tatsächlich erbrachten Leistungen (Aufwertung, z. B. Abrechnung als Einzelleistung statt der erbrachten Gruppenleistung)
- Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (z. B. durch unzulässige Delegation an Ärzte oder Praxispersonal)
- Abrechnung anderer als der tatsächlich erbrachten Leistungen
- Abrechnung von unwirtschaftlichen oder medizinisch nicht notwendigen Leistungen
- unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern (z. B. Ärzte/Apotheken, Ärzte/Sanitätshäuser, Ärzte/Physiotherapeuten, Ärzte/Pflegedienste usw.)
- Urkundenfälschung (z. B. Fälschung von Unterschriften, Rezepten oder Qualifikationszertifikate u. ä.)
- Leistungsmissbrauch (z. B. Betrug durch den Arbeitgeber, Erschleichung von Geldleistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung, Missbrauch der Krankenversicherungskarte)
Compliance →
Compliance ist begrifflich weit zu verstehen und betrifft die Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, vertraglicher Verpflichtungen und interner Selbstverpflichtungen.
Diese sind in der Compliance-Richtlinie der BKK VBU zusammengefasst und für alle Mitarbeitenden der Krankenkasse verbindlich.
Dazu zählen z. B. (Auszug):
- Verbot der Diskriminierung
- Verbot von Korruption und Vorteilsnahme
- dolose Handlungen (z. B. Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum, Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien, persönliche Bereicherung)
- Interessenkonflikte
- Mitarbeiterschutz
- Wettbewerb
- Repräsentation und Bewirtung
Die bewusste Verletzung der Compliance-Richtlinie zieht einen Compliance-Verstoß nach sich.
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind.
Beispiele:
- die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- die missbräuchliche Nutzung von Daten
- der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte.
Beispiele:
- Diskriminierung
- Mobbing
- Ungleichbehandlung
- Belästigungen
- respektloser Umgang
- Arbeitszeitverstöße
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.