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Fehlverhalten
Unter diesem Begriff werden zahlreiche Tatbestände zusammengefasst, die auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung der Finanzmittel der BKK VBU hinweisen und betreffen Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken sowie Arbeitgeber, Versicherte und sonstige Dritte.

Zu den typischen Handlungen gehören:

- die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (Luftleistungen oder Doppelabrechnungen)
- die Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation
- die Abrechnung höherwertiger Leistungen als die tatsächlich erbrachten Leistungen (Aufwertung, z. B. Abrechnung als Einzelleistung statt der erbrachten Gruppenleistung)
- Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen (z. B. durch unzulässige Delegation an Ärzte oder Praxispersonal)
- Abrechnung anderer als der tatsächlich erbrachten Leistungen
- Abrechnung von unwirtschaftlichen oder medizinisch nicht notwendigen Leistungen
- unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern (z. B. Ärzte/Apotheken, Ärzte/Sanitätshäuser, Ärzte/Physiotherapeuten, Ärzte/Pflegedienste usw.)
- Urkundenfälschung (z. B. Fälschung von Unterschriften, Rezepten oder Qualifikationszertifikate u. ä.)
- Leistungsmissbrauch (z. B. Betrug durch den Arbeitgeber, Erschleichung von Geldleistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung, Missbrauch der Krankenversicherungskarte)

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DH
Dr. Dirc Hübner
Leiter Compliance / Meldestellenbeauftragter

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