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Compliance
Compliance ist begrifflich weit zu verstehen und betrifft die Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, vertraglicher Verpflichtungen und interner Selbstverpflichtungen. 

Diese sind in der Compliance-Richtlinie der BKK VBU zusammengefasst und für alle Mitarbeitenden der Krankenkasse verbindlich. 

Dazu zählen z. B. (Auszug):

- Verbot der Diskriminierung
- Verbot von Korruption und Vorteilsnahme
- dolose Handlungen (z. B. Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum, Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien, persönliche Bereicherung)
- Interessenkonflikte
- Mitarbeiterschutz
- Wettbewerb
- Repräsentation und Bewirtung

Die bewusste Verletzung der Compliance-Richtlinie zieht einen Compliance-Verstoß nach sich.

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Dr. Dirc Hübner
Leiter Compliance / Meldestellenbeauftragter

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